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Eine schwarze Steckerleiste mit rotem Schalter und mehreren eingesteckten weißen und schwarzen Steckern.
Ortsveränderliche Geräte prüfen
Prüfnorm DIN VDE 0701-0702

Ortsveränderliche Geräte prüfen

Ob Büroausstattung oder mobile Werkzeuge: Elektrische Geräte müssen zuverlässig und sicher funktionieren. Gemäß DGUV V3 sind ortsveränderliche Betriebsmittel wiederkehrend zu prüfen, um damit verbundene Risiken auf ein Minimum zu senken und die Arbeitssicherheit jederzeit zu gewährleisten. Indem Sie regelmäßig ortsveränderliche Geräte prüfen lassen, stellen Sie sicher, dass Mängel erkannt und behoben werden, ehe sie sich nachteilig auswirken können. Damit erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, sondern schützen sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Ihre Infrastruktur und Ihre Betriebsabläufe.
Verschaffen Sie sich hier einen umfassenden Überblick über die Elektroprüfung für ortsveränderliche Geräte und erfahren Sie alles Wichtige über gesetzliche Anforderungen, Prüfumfänge und Zuständigkeiten.

Warum ist es notwendig, ortsveränderliche Geräte zu prüfen?

Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zählen alle Geräte, die während ihrer Nutzung bewegt oder leicht von einem Ort zum nächsten gebracht werden können. Laptops und Kaffeemaschinen gehören ebenso dazu wie Kabeltrommeln, Bohrmaschinen und mobile Klimageräte. Je häufiger sie transportiert und je flexibler sie eingesetzt werden, desto anfälliger sind sie für mechanische Belastungen und Abnutzung. Außerdem steigt mit der Anzahl der Bediener die Gefahr für unsachgemäße Handhabung.
Eine regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist eine unverzichtbare Maßnahme, um versteckte Risikofaktoren wie frei liegende Leiter und Kurzschlüsse zu erkennen und die Arbeitssicherheit langfristig zu gewährleisten.

Wann und wie oft müssen Sie ortsveränderliche Geräte prüfen lassen?

Wie häufig ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einer Prüfung unterzogen werden müssen, richtet sich in erster Linie nach der Nutzung und dem Einsatzort. Grundsätzlich besagt die DGUV V3, dass die Fristen für das ortsveränderliche Geräte prüfen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung individuell festzulegen sind. Als Richtwerte gelten:
  • alle zwei Jahre bei Büroequipment unter normalen Bedingungen
  • jährlich in Fertigungsstätten und Werkstätten
  • halbjährlich bei starker Beanspruchung (z. B. auf Baustellen)
Ergibt die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel eine Fehlerquote von weniger als zwei Prozent, kann das Intervall verlängert werden. Wichtig ist, dass die Arbeitssicherheit zu jeder Zeit gewährleistet ist. Je rauer die Umgebungsbedingungen sind, desto öfter müssen Sie ortsveränderliche Geräte prüfen lassen. Das gilt vor allem bei besonderen Belastungen wie Staub, Feuchtigkeit und vermehrtem mechanischem Stress. Außerdem ist eine häufigere Elektroprüfung für ortsveränderliche Geräte vorgeschrieben, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Ortsveränderliche Geräte prüfen: Welche Normen und Regeln gelten?

Relevant für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sind die DIN-EN-Normen 50678 und 50699, die VDE 0701 und 0702, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Ebenfalls zu beachten ist die TRBS 1203, die die Anforderungen an prüfberechtigte Personen definiert. Nach dieser technischen Regel dürfen ausschließlich Fachkräfte ortsveränderliche Geräte prüfen, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektriker, Elektrotechniker, Elektroingenieure)
  • einschlägige berufliche Tätigkeit
  • mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereich elektrische Betriebsmittel
  • Kenntnis aller relevanten Normen und Vorschriften
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen ortsveränderliche Geräte nicht allein prüfen, sondern nur unter Anleitung und Aufsicht einer befähigten Person.
Eine unsachgemäße Elektroprüfung durch nicht qualifiziertes Personal kann rechtliche und sicherheitstechnische Folgen haben. Wollen Sie ortsveränderliche Geräte prüfen lassen, sollten Sie sich daher immer an ein Fachunternehmen wenden. Setzen Sie sich am besten noch heute mit uns in Verbindung, um einen Prüftermin zu vereinbaren.

Wie läuft das ortsveränderliche Geräte prüfen ab?

In aller Regel beginnt die Prüfung nach DGUV V3 für ortsveränderliche Betriebsmittel mit einer Sichtkontrolle auf äußere Schäden wie defekte Kabel, beschädigte Gehäuse und fehlende Schutzvorrichtungen. Anschließend erfolgt die messtechnische Prüfung, die dazu dient, sicherheitsrelevante elektrische Werte objektiv zu erfassen. Geprüft werden folgende Parameter:
  • Schutzleiterwiderstand: zeigt, ob der Schutzleiter korrekt funktioniert
  • Isolationswiderstand: gibt Aufschluss darüber, ob die elektrische Isolation zwischen dem Gehäuse und den führenden Teilen intakt ist
  • Berührungsstrom/Schutzleiterstrom: dürfen im Normalbetrieb nicht gefährlich sein
Im Rahmen einer Funktionsprüfung wird kontrolliert, ob Schalter, Anzeigen und/oder Schutzmechanismen korrekt arbeiten. Abhängig vom Gerätetyp können beim ortsveränderliche Geräte prüfen weitere Tests erforderlich sein, beispielsweise bei Netzteilen oder medizinischen Geräten. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll erfasst. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die die Prüfung bestanden haben, erhalten eine entsprechende Prüfplakette.

Welche Fehler können beim ortsveränderliche Geräte prüfen auftreten?

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrische Betriebsmittel kommt es immer wieder zu typischen Fehlern, die neben der Sicherheit auch die rechtliche Absicherung gefährden. Als einer der häufigsten gilt die ungenügende Qualifikation der Prüfperson. Überlassen Sie das ortsveränderliche Geräte prüfen nicht ausreichend geschultem Personal, könnten Mängel übersehen werden und Bewertungen fehlerhaft sein. Ebenso heikel sind eine unzureichende oder fehlende Dokumentation und nicht angebrachte Prüfplaketten. Beides kann bei einer behördlichen Kontrolle oder im Schadensfall zu erheblichen Problemen führen.
Ebenfalls verbreitet beim ortsveränderliche Geräte prüfen sind lückenhafte oder inkorrekte Messungen. Werden sicherheitsrelevante Größen nicht korrekt erfasst, können gefahrenträchtige Mängel unerkannt bleiben. Hierbei kommt auch der Zustand der Prüfgeräte zum Tragen. Werden diese nicht regelmäßig gewartet und kalibriert, können ungenaue oder falsche Messergebnisse beim ortsveränderliche Geräte prüfen die Folge sein.
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Nichteinhalten der vorgeschriebenen Prüffristen. Vernachlässigen Sie es, ortsveränderliche Geräte zu prüfen, birgt das nicht nur ein hohes Sicherheitsrisiko, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Nicht selten wird auf die Sichtprüfung verzichtet – und damit auf eine wertvolle Möglichkeit, Anzeichen für Schäden wie Brüche, Risse oder fehlende Abdeckungen früh zu erkennen.
Setzen Sie beim ortsveränderliche Geräte prüfen auf qualifizierte Partner, sind strukturierte Abläufe, exakte Messungen und eine sorgfältige Dokumentation sichergestellt. Beauftragen Sie uns und schützen Sie sich vor Bußgeldern, Ihre Mitarbeiter vor Unfällen und Ihr Unternehmen vor kostspieligen Betriebsstörungen.

Welche Vorteile bietet das regelmäßige ortsveränderliche Geräte prüfen?

Regelmäßig ortsveränderliche Geräte prüfen zu lassen, bringt sicherheitstechnische und wirtschaftliche Vorteile mit sich. Durch die frühzeitige Identifikation von Defekten vermeiden Sie Stromschläge, Kurzschlüsse und Brände. Damit senken Sie das Unfallrisiko und schützen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Außerdem hilft das ortsveränderliche Geräte prüfen, Ausfallzeiten zu vermeiden und die Produktivität Ihres Unternehmens zu sichern. Durch die Früherkennung und das rechtzeitige Beseitigen der identifizierten Mängel verhindern Sie, dass aus kleinen Beschädigungen große Probleme werden. Das spart Reparaturkosten und verlängert die Nutzungsdauer Ihrer Betriebsmittel. Somit leistet das ortsveränderliche Geräte prüfen auch einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und kommt obendrein der Nachhaltigkeit zugute.

Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?

Lassen Sie ortsveränderliche Geräte prüfen und eines besteht die Prüfung nach DGUV V3 nicht, müssen Sie es sofort außer Betrieb nehmen. Eine weitere Nutzung ist untersagt, weil das Gerät ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die festgestellten Mängel werden im Prüfprotokoll dokumentiert und das Gerät als "nicht geprüft" oder "defekt" gekennzeichnet. In einem solchen Fall können Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen lassen oder das Gerät vollständig austauschen. Nach einer Instandsetzung ist vor einer erneuten Nutzung eine Wiederholungsprüfung erforderlich, um zu gewährleisten, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden. Wurde der Defekt durch fehlerhaften Umgang verursacht, ist es sinnvoll, Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der korrekten Handhabung zu unterweisen.

Wollen Sie bezüglich ortsveränderliche Geräte prüfen auf Nummer sicher gehen, haben Sie in uns den richtigen Ansprechpartner gefunden. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um sich persönlich beraten zu lassen oder einen Termin zu vereinbaren.

Ablauf der Prüfung in 4-Schritten:

01
Sichtprüfung:
Kontrolle auf äußere Schäden, defekte Gehäuse, lose Kabel oder fehlende Kennzeichnungen.
02
Messung elektrischer Werte:
Überprüfung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Berührungsstrom.
03
Funktionsprüfung:
Test der einwandfreien Funktion des Geräts unter realistischen Bedingungen.
04
Dokumentation und Kennzeichnung:
Festhalten der Messergebnisse in einem Prüfprotokoll und Anbringen einer Prüfplakette mit nächstem Prüftermin.
Zwei Rollen Etiketten auf grauem Untergrund, eine mit QR-Codes, die andere mit roten "26"-Aufklebern.
Häufige Fragen und Informationen
1. Wie oft müssen DGUV Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt werden?
Ortsveränderliche Geräte, wie Drucker, Bohrmaschinen oder Kabeltrommeln, müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Bei intensiver Nutzung oder in rauen Arbeitsumgebungen kann eine häufigere Prüfung notwendig sein.
2. Wer darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?
Nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft darf Geräte- und Anlagenprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen. Diese Fachkraft muss geeignete Mess- und Prüfgeräte verwenden. Gemäß § 2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen nur „befähigte Personen“ diese Prüfungen durchführen. Die genauen Voraussetzungen dafür sind in den TRBS 1203 festgelegt.
3. Was passiert, wenn ortsveränderliche Geräte nicht regelmäßig geprüft werden?
Unterbleiben regelmäßige Prüfungen, riskieren Sie sowohl rechtliche Konsequenzen als auch schwerwiegende Sicherheitsprobleme im Betrieb. Defekte Geräte können Unfälle verursachen, was zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen kann.
Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1:
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
  • 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen.
  • Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
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