Die Nichtbeachtung der DGUV-Prüfung kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
Im Schadensfall (z.B. Brand oder Stromschlag) kann die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern oder Regressansprüche geltend machen (§ 26 DGUV Vorschrift 3).
Strafrechtliche Konsequenzen: Gemäß § 229 (Fahrlässige Körperverletzung) und § 222 (Fahrlässige Tötung) des Strafgesetzbuches (StGB) drohen empfindliche Strafen bei Personenschäden.
Bußgelder durch zuständige Aufsichtsbehörden bei nachgewiesenen Verstößen gegen DGUV V3 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
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