Die Prüfung umfasst den Zustand der Leiter bzw. des Tritts, insbesondere hinsichtlich Material, Standfestigkeit und Funktion der Verschlüsse. Verantwortlich für die Prüfungen ist der Arbeitgeber oder Betreiber, der gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet ist, sichere Arbeitsmittel bereitzustellen. Auch Mitarbeiter tragen eine Mitverantwortung, indem sie erkennbare Mängel unverzüglich melden. Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen oder Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt werden, die mit den Vorgaben der DGUV Information 208-016 vertraut sind. Dort finden sich alle Prüfkriterien, Grenzwerte und Anleitungen für die ordnungsgemäße Kontrolle.